VORTRÄGE


 

DIE AMBULANT-STATIONÄRE VERNETZUNG ENTHÄLT VIEL ÄNDERUNGSPOTENTIAL

 

Vor allem konzentriert sie mehr ambulante Patienten am Krankenhaus, und zwar in einem Umfang, der die stationären bzw. ambulanten Fallzahlen des jeweiligen Krankenhauses übersteigt. Es ist ein aktives Instrument zur Verbesserung der Belegung und kann dem Haus Gewinnmöglichkeiten in der Größenordnung von bis zu 4% des bisherigen Gesamtumsatzes verschaffen (siehe Tabelle 2).

Hinzu kommen die Möglichkeiten der Einnahmenerzielung aus der gemeinsamen Nutzung der teuren Ressourcen: Geräte und Personal in der Größenordnung von 1% der Gesamtkosten des Hauses (siehe Tabelle 2).

Ein weiterer nicht geringer Vorteil der ambulant-stationären Vernetzung liegt in der Möglichkeit des Aufbaus neuer Schwerpunkte. Hierzu gehört das Mammacenter, vor allem dann, wenn das Haus über eine Gynäkologie mit Mammachirurgie verfügt.

Auch bietet erst in manchen Fällen die ambulant-stationäre Vernetzung die Möglichkeit der Anschaffung eines vollständigen Spektrums moderner radiologischer Modalitäten, nach Möglichkeit in digitaler Auslegung. So ist die digitale Mammographie in Verbindung mit der Sonographie und High-End-MRT der zukünftige überlegene Standard in der mammographischen Diagnostik.

Ähnliches gilt für die Einrichtung eines Gefäßzentrums, auch Herzzentrums u.a..

Eine ambulant-stationär vernetzte Radiologie am Krankenhaus mit voller Öffnung des gesamten Spektrums für die uneingeschränkte ambulante und stationäre Versorgung ist auf jeden Fall ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der relativen Wettbewerbsposition des Krankenhauses im Umfeld, wie auch die Wettbewerbsposition der ambulanten Radiologie durch diese Vernetzung entscheidend verbessert wird. Beide Parteien profitieren in erheblichem Umfang. Vor allem ist ein solches Zentrum attraktiv für qualifizierten Nachwuchs und engagierte Ärzte.

Für die ambulant-stationäre Vernetzung gibt es die verschiedenartigsten Ausgestaltungsformen. Meistens erwerben die niedergelassenen Ärzte die Modalitäten und erbringen Leistungen für das Krankenhaus. Genauso kann das Haus Miteigentum und Mitnutzungsrechte für die eigenen Ärzte erwerben. Seltener erwirbt das Haus und die niedergelassenen Ärzte vereinbaren eine entgeltliche Mitnutzung. Mancherorts werden schlechte Erfahrungen mit dieser Art Vernetzung berichtet. Letztlich kommt es immer darauf an, bei der Vereinbarung einer solchen Kooperation die Interessenlage der Parteien auszuloten und diese vertraglich abzubilden. Hier werden die meisten Fehler gemacht. Wenn sich eine Partei mit ihren Vorstellungen durchsetzt, ist der Misserfolg auf Dauer vorprogrammiert.

Die Vorteile für beide Seiten sind überzeugend. Das motiviert zu sinnvollen Kompromissen. Die ambulante Radiologie gewinnt dabei die klinischen Möglichkeiten hinzu (interventioneller Aspekt) und wird dadurch für viele Patienten mit Krankheitsbildern attraktiv, für die eine Reihe von geschlossenen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten mit kurzen Wegen und Terminen zur Verfügung stehen. Beide Seiten erfahren eine Kompetenzstärkung. Diese sollte auch der Unfalldiagnostik z. B. dadurch zur Verfügung stehen, dass wichtige Modalitäten wie CT in der Nähe der Notfallambulanz mit schnellem Zugriff installiert werden.

Manche Häuser beziehen bis zu 50% ihrer Belegung aus der Notfallambulanz. Eine Kompetenzverstärkung an dieser wichtigen Stelle verbessert die relative Wettbewerbsposition des Hauses. Die moderne Notfallambulanz ist das ideale Feld für die fachübergreifende ärztliche Tätigkeit. Die Chancen für die Radiologie als Teil des Prozesses sind offenkundig. Die Abgrenzung für die alleinige Diagnostik schwächt die Radiologie auf Dauer.

 

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